Selbstverständlich gab es gegen die neuen Gesetze diverse Einsprüche. Heute gab das Bundesverfassungsgericht diesen Klagen recht. Ohne in Details einzutreten: fast alle in den Ländern erlassenen Gesetze wurden verworfen, da sie die Wirtschaften und Restaurants nicht gleich behandelten; einzig das Gesetz Bayerns, weil das klarste und und konsequenteste und, was die Gastronomie angeht, alle gleichbehandelnde, fiel nicht durch.
Die Raucher (und die, die die Lokale führen, die vor allem von ihnen leben) beinahe aller Länder frohlockten und kehrten am Tag, der dem Verfassungsgerichtsurteil folgte, zu ihren alten Gewohnheiten zurück.
Nicht so in Bayern: dort machten sie es nicht so wie in Spanien (sich nicht um das Rauchverbot scherend), sondern von Anbeginn an erfanden sie die Raucherclubs: der Zugang zu den Wirtschaften wurde auf deren Mitglieder beschränkt.
Eine Kneipe bei der Münchner Großmarkthalle hat dieses Schild an seiner Tür hängen:
Allgemein läßt sich sagen, daß gehobenere Lokale dem Gesetz gerecht werden, während eher durchschnittliche oder sehr schlichte Lokale ihm aus dem Wege gehen und sich zu Raucherclubs erklären.
Für mich, der, wenn er Lust auf ein Bier hat, sich nicht immer auf Lokale höheren Niveaus beschränken will, bedeutet diese Starrsinnigkeit der Wirtschaften geringerer Kategorie, ihren dem Rauchen zugetanen Kunden um jeden Preis gerecht zu werden, eine spürbare Reduktion der Einkehrmöglichkeiten, da ich in eine als Raucherklub deklarierte Wirtschaft einzutreten mich weigere.