Vom Feinstaub wird in Deutschland schon jahrelang gesprochen. Die Norm der EU sagt, daß dann Maßnahmen zugunsten der Gesundheit der betroffenen Menschen ergriffen werden müssen, wenn an einem bestimmten Ort die Feinstaubbelastung in einem Jahr an mehr als den in der Norm definierten Zahl von Tagen die in der Norm definierte Höchstgrenze überschreitet.
In München gibt es einige Straßen mit einem erhöhten Verkehrsaufkommen, in denen während vieler Tage (mehr als den in der EU-Norm genannten) die Feinstaubbelastung größer als der in der EU-Norm als zulässig bezeichnete Wert ist. Es war offensichtlich, daß an diesen Stellen die Belastung dem intensiven Auto- und Lastwagenverkehr zuzuschreiben war.
Eine der belastetsten Straßen ist die Landshuter Allee, durch die ich früher jeden Tag mit dem Fahrrad auf dem Weg zur Arbeit fuhr; und genau in dieser Straße wohnt der Herr, der sich an das Luxemburger Gericht wandte, damit man in seinem Wohnumfeld der gültigen europäischen Norm zur Wirklichkeit verhelfe.
Die Landshuter Allee mit Blick nach Norden, stadtauswärts:


Entsprechend fiel die Reaktion des Bürgermeisters auf das Luxemburger Urteil aus: Er sagte, daß man nach anderen Verursachern als den Wohnviertel durchquerenden Autos und Lastwagen suchen müsse, und daß man andere politisch verantwortliche Stellen ansprechen müsse, nicht gerade die Rathäuser ...
Mal sehen, wofür diese Ausflüchte gut sind, wenn sie vor den örtlichen Gerichten präsentiert werden.
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